Bitte beachten Sie, dass Rezepte nur ausgestellt werden können, wenn Ihre Versichertenkarte im laufenden Quartal bereits eingelesen wurde oder bei Abholung des Rezepts in der Praxis eingelesen werden kann bzw. Sie eine Überweisung für das laufende Quartal haben.
Für die Zusendung des Rezepts per Post hinterlegen Sie bitte das Porto und einen adressierten Briefumschlag in der Praxis.